16.04.2024 07:09 Uhr, Quelle: CHIP

Nur wenige Arbeitnehmer kennen es: Spezielles Urlaubsgeld freut auch Ihren Chef

Urlaubsgeld muss voll versteuert werden und ist sozialabgabenpflichtig, der Staat langt also richtig hin. Weit weniger bekannt ist die sogenannte Erholungsbeihilfe. Sie kann mehrere Hundert Euro umfassen und Mitarbeiter kriegen es ohne Abzüge ausbezahlt.

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